Schul- und Hausordnung

Präambel

Das Marie-Curie-Gymnasium ist ein Lernort, an dem Persönlichkeiten mit unterschiedlichen Interessen und unterschiedlichem Alter zusammenkommen. Gemeinsames Ziel ist es, Lernen und Lehren in höchstmöglicher Qualität und in einer angstfreien Atmosphäre zu ermöglichen, in der sich alle wohl und sicher fühlen.

Um dieses Ziel zu erreichen bedarf es einer guten Gemeinschaft. Eine gute Gemeinschaft entsteht durch verbindliche Regeln des Zusammenlebens. Die Mitglieder der Gemeinschaft des Marie-Curie-Gymnasiums, d.h. die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Lehrerinnen und Lehrer, die Bediensteten und städtischen Angestellten fühlen sich den Zielen und den verbindlichen Regeln verpflichtet.

 

Allgemeine Grundsätze

Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer sind in ihren verschiedenartigen Positionen gemeinsam verantwortlich für den Unterricht und tragen durch ihr aktives Mittun zum Gelingen bei.

Alle nehmen Rücksicht aufeinander und gehen freundlich, respektvoll und hilfsbereit miteinander um. Konflikte werden nicht durch Gewalt, sondern durch Gespräche gelöst.

In unserer Schule soll es gerecht und fair zugehen. Jeder soll die Möglichkeiten bekommen, die er zur Entwicklung seiner Persönlichkeit braucht, niemand soll vorgezogen oder benachteiligt werden. Schwächere dürfen den besonderen Schutz der Stärkeren erwarten.

Das Eigentum anderer wird geachtet. Dies gilt für das Privateigentum von Schülern und Lehrern ebenso wie für das Schulgelände, das Schulgebäude, seine Einrichtungen und das Schuleigentum. Jeder haftet für die von ihm verursachten Schäden und Verluste von Schuleigentum. Beschädigungen sind sofort dem Hausmeister, der Schulleitung oder der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer mitzuteilen.

Die Achtung des Eigentums bedeutet auch Verantwortung für den Lernort. Dazu gehört die Verantwortung für die Sauberkeit, die jeder übernimmt. Müll wird in entsprechende Behälter geworfen. Sanitäre Anlagen sind unbedingt sauber zu halten und nicht als Aufenthaltsräume zu missbrauchen. Schuldhafte Verunreinigungen können außer der Verpflichtung zum Schadensersatz auch disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.

Verhaltensweisen und Tätigkeiten sind verboten, die eine Verletzungsgefahr bzw. Zerstörungen am Gebäude bzw. von Sachwerten zur Folge haben können. Dazu gehören das Mitführen gefährlicher Gegenstände, die Nutzung von Skateboards und Ball- und Bewegungsspiele in den Schulgebäuden sowie das Werfen mit Gegenständen (Schneebälle, Eicheln, Dosen etc.).

In allen Gebäuden sowie auf dem gesamten Schulgelände der Schule gilt das gesetzliche Rauchverbot für Schüler, Lehrer und Eltern. Im Sinne der gegenseitigen Verantwortung haben Schüler, Eltern und Lehrer ihrer Vorbildfunktion gegenüber Jüngeren gerecht zu werden.

Auf dem Schulgelände und bei den Schulveranstaltungen gilt ein uneingeschränktes Drogen-und Alkoholverbot. Ausnahmen vom Alkoholverbot sind durch einen Beschluss der Schulkonferenz des Schuljahres 2012/2013 festgelegt.

Regelungen zur Nutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten

Die Klassen 5 bis 7 werden in der Regel im Neubau untergebracht. Für diese Klassen ist die Nutzung mobiler Endgeräte (Handys, Tablets, etc.), falls sie nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, nur außerhalb des Gebäudes erlaubt, d.h. ggf. in den großen Pausen. In den 5-Minuten-Pausen ist ein Aufenthalt außerhalb des Gebäudes nicht vorgesehen.

Die Klassen 8 und 9 werden in der Regel im Altbau untergebracht. Die Schülerinnen und Schüler dürfen ihre mobilen Endgeräte dort überall nutzen, nicht aber in den 5-Minuten-Pausen, die der Vorbereitung auf den folgenden Unterricht dienen.

Schülerinnen und Schülern der Oberstufe ist die Nutzung mobiler Endgeräte grundsätzlich erlaubt.

Im Bistro ist die Nutzung mobiler Endgeräte allen Schülerinnen und Schülern (Sek. I und Sek. II) während der großen Pausen und in der Mittagspause untersagt.

Diese Vereinbarungen setzen einen verantwortungsbewussten und sinnvollen Umgang mit mobilen Endgeräten voraus, wie er z.B. in den schulischen Nutzungsvereinbarungen geregelt ist.

Bild-, Ton- und Filmaufnahmen im gesamten Schulbereich sind nur mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt. Jede Veröffentlichung ungenehmigten Materials ist verboten.

 

Vor Unterrichtsbeginn

Kann ein Schüler krankheitsbedingt nicht zum Unterricht erscheinen, ist er rechtzeitig vor Schulbeginn telefonisch (ggf. durch Aufsprechen einer Nachricht auf den Anrufbeantworter) oder per E-Mail im Sekretariat abzumelden.

Die Klassenräume können ab 7.45 Uhr mit dem ersten Gongton betreten werden. Früher kommende Schülerinnen und Schüler warten in der Eingangshalle des Altbaus oder auf dem Schulhof.

Fahrzeuge aller Art werden nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt. Insbesondere ist das „wilde Abstellen“ von Fahrrädern vor dem Haupteingang zu vermeiden, um Sachbeschädigungen jeder Art zu vermeiden. Vor dem Haupteingang werden Autos nur im Umfang der entsprechend ausgewiesenen Stellflächen geparkt, um die Sicherheit nicht zu gefährden. Für Schüler sind vor dem Haupteingang, im Innenhof und neben der Turnhalle keine Stellplätze vorgesehen. An der Ostseite (Weg neben der alten Turnhalle) dürfen Fahrräder und Motorradroller nur so abgestellt sein, dass ein Rettungswagen Richtung neuer Turnhalle fahren kann.

 

Im Unterricht

Die Schülerinnen und Schüler begeben sich rechtzeitig zu ihren Unterrichtsräumen. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich zu den angegebenen Zeiten. Alle Schüler informieren sich regelmäßig (auch schon am Vortag) über den Vertretungsunterricht anhand des digitalen schwarzen Bretts, der DSB-App oder entsprechender Aushänge. Falls eine Klasse oder ein Kurs länger als fünf Minuten auf ihre Lehrerin oder ihren Lehrer warten muss, informiert die Sprecherin oder der Sprecher der Klasse bzw. des Kurses umgehend das Sekretariat.

Das Verhalten im Unterricht ist von gegenseitigem Respekt geprägt.

Zum Ende jeder Unterrichtsstunde bringen alle Schülerinnen und Schüler ihren Arbeitsbereich wieder in Ordnung. Nach Unterrichtsschluss im Klassenraum oder vor dem Verlassen eines Fachraumes stellen die Schülerinnen und Schüler alle Stühle auf die Tische und beseitigen Müll und Verunreinigungen. Müllbehälter müssen spätestens vor Beginn des Wochenendes durch den Ordnungsdienst (Klassenraum) oder beauftragte Schülerinnen und Schüler (Fachraum) geleert werden.

 

In den Pausen/Mittagspause

Die Lehrerinnen und Lehrer beenden den Unterricht und entlassen die Schülerinnen und Schüler in die Pause. Sie kontrollieren Beleuchtung und Fenster (Verriegelung) und schließen den Klassenraum ab.

Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I halten sich weder in den Klassenräumen noch auf den Fluren auf. Aufenthaltsorte sind die Eingangshalle des Altbaus, der Flur vor dem SV-Raum, das Bistro oder der Schulhof.

Lediglich die Schülerinnen und Schüler der Sek. II dürfen den Schulhof verlassen.

Schülerinnen und Schüler der Stufen 7, 8 und 9 dürfen das Schulgelände in der Mittagspause nach vorheriger, schriftlicher Erlaubnis durch die Eltern verlassen. Diese Genehmigung ist mitzuführen. Es ist nicht gestattet, Fast Food oder Ähnliches auf das Schulgelände mitzubringen.

Auf dem Schulhof sind nur solche Spiele erlaubt, die keine Gefahr für andere bedeuten. Das Werfen mit Gegenständen – insbesondere auch mit Schneebällen – ist wegen der großen Verletzungsgefahr verboten. Auch die Nachbargebäude werden nicht mit Gegenständen beworfen.

Die Mittagspause dient in erster Linie dem gemeinsamen Essen, Gesprächen und der Entspannung.

Die großen Pausen enden mit dem ersten Schellen. Alle begeben sich daraufhin zu den Unterrichtsräumen, sodass der Unterricht pünktlich beginnen kann.

 

Sekretariat

Bei Erkrankung und Unfällen in der Schule ist das Sekretariat zu verständigen. Von hier aus können in dringenden Fällen Telefonate geführt werden. In den Pausenzeiten des Sekretariats sollten Lehrerinnen und Lehrer im Lehrerzimmer informiert werden.

 

Maßnahmen

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft achten gemeinsam auf die Umsetzung und Einhaltung dieser Schulordnung. Die Klassenleiter besprechen in regelmäßigen Abständen deren Inhalt mit den Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse. Gleiches gilt für die Stufenleiter der Oberstufe.

Bei Verstößen von Schülerinnen und Schülern gegen die Hausordnung werden erzieherische Maßnahmen und gegebenenfalls Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz angewandt.

 

Anlagen zur Hausordnung

  • Nutzungsordnung des schulischen Netzwerks
  • Sporthallenbenutzungsordnung
  • Beschluss über Ausnahmen vom Alkoholverbot

 

Beschlussfassung: Schulkonferenz vom 11.04.2014, aktualisiert durch den Abschnitt „Regelungen zur Nutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten” in der Schulkonferenz vom 02.07.2019.